Wenn Sie Anspruch auf Leistungen der Sozialen Entschädigung haben, können Sie sich durch ein Fallmanagement unterstützen lassen. Dieses begleitet Sie durch das Antrags- und Leistungsverfahren.

Fallmanagerinnen und Fallmanager stehen Ihnen während des gesamten Verfahrens als persönliche Ansprechpersonen zur Verfügung und können Sie so entlasten. Sie

  • begleiten Sie koordinierend durch Ihr Antrags- und Leistungsverfahren,
  • beraten Sie,
  • ermitteln Ihren Hilfebedarf,
  • können Sie auf mögliche weitere Sozialleistungen hinweisen und
  • unterstützen Sie bei der Antragstellung.

Das Fallmanagement kann von sich aus Kontakt zu Ihnen aufnehmen, wenn Sie möglicherweise berechtigt sind.



Gebühr: kostenfrei

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Domhof 1, 31134 Hildesheim


Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann die Behörde entscheiden, ein Fallmanagement durchzuführen:

  • Sie sind eine oder einer der Angehörigen, Hinterbliebenen oder Nahestehenden einer Person mit anerkannten Schädigungsfolgen.

nicht angegeben


  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
  • Klage vor dem Sozialgericht

nicht angegeben


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