Die Samtgemeinde Hesel hat für jede Mitgliedsgemeinde eine Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit erlassen.

Folgende Förderrichtlinie wurde am 29.02.2024 durch den Gemeinderat Hesel beschlossen:
Richtlinie über die Förderung der Jugendarbeit Gemeinde Hesel

Richtlinien über die Förderung der Jugendarbeit der Gemeinde Neukamperfehn

Die Förderung verläuft wie folgt:
1.    Der Verein stellt einen Förderantrag bis zum 30.04. des laufenden Jahres
2.    Dem Antrag ist ein aktueller Nachweis über die Anzahl der minderjährigen Vereinsmitglieder zum Stichtag 01.01. des laufenden Jahres beizufügen
3.    Der Verein erhält seine Förderung

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