Dienstleistung
Antrag auf Förderung der Jugendarbeit
Die Samtgemeinde Hesel hat für jede Mitgliedsgemeinde eine Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit erlassen.
Folgende Förderrichtlinie wurde am 29.02.2024 durch den Gemeinderat Hesel beschlossen:
Richtlinie über die Förderung der Jugendarbeit Gemeinde Hesel
Richtlinien über die Förderung der Jugendarbeit der Gemeinde Neukamperfehn
Die Förderung verläuft wie folgt:
1. Der Verein stellt einen Förderantrag bis zum 30.04. des laufenden Jahres
2. Dem Antrag ist ein aktueller Nachweis über die Anzahl der minderjährigen Vereinsmitglieder zum Stichtag 01.01. des laufenden Jahres beizufügen
3. Der Verein erhält seine Förderung
Schlagwörter
Jugend, Förderung, Jugendförderung, Sportverein, Verein, Vereinsförderung, Antrag, Antrag auf Förderung