Dienstleistung
Beantragung einer Erlaubnis zum Abbrennen von Feuerwerk außerhalb von Silvester
Das Abbrennen von Feuerwerken ist in Deutschland aus Gründen der , des sowie zum Schutz von grundsätzlich zeitlich und örtlich beschränkt.
Außerhalb des Jahreswechsels (31.12./01.01.) ist das Abbrennen bestimmter Feuerwerkskörper daher .
Eine Genehmigung bzw. Freistellung stellt sicher, dass:
Ohne Genehmigung kann das Abbrennen eines Feuerwerks eine darstellen und mit einem geahndet werden.
Schlagwörter
Feuerwerk, Abbrennerlaubnis, Genehmigung, Böller, Feuerwerkskörper