Das Abbrennen von Feuerwerken ist in Deutschland aus Gründen der , des sowie zum Schutz von grundsätzlich zeitlich und örtlich beschränkt.
Außerhalb des Jahreswechsels (31.12./01.01.) ist das Abbrennen bestimmter Feuerwerkskörper daher .

 

Eine Genehmigung bzw. Freistellung stellt sicher, dass:

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Ohne Genehmigung kann das Abbrennen eines Feuerwerks eine darstellen und mit einem geahndet werden.

 

 

 

Feuerwerk, Abbrennerlaubnis, Genehmigung, Böller, Feuerwerkskörper