Wohnbaugrundstücke der Stadt Vechta

Die Bewerbungsphase für die Doppelhauseinheiten mit feststehenden Baukonzepten im Wohngebiet am Siegeweg ist bereits beendet. Weitere Grundstücke werden derzeit nicht veräußert.

 

Grundstücke der Stadt Vechta werden grundsätzlich nach den vom Rat der Stadt Vechta beschlossenen Kriterien zur Vergabe städtischer Wohnbaugrundstücke vergeben.

 

Weiterführende Informationen zum Bauen in der Stadt Vechta finden Sie hier. Dort können die Bewerbungsunterlagen auch heruntergeladen, handschriftlich ausgefüllt und per Post oder persönlich eingereicht werden (siehe unten).

 

Die Stadt hatte im Rahmen einer Konzeptvergabe Bauträger ausgewählt, die auf vier Teilflächen attraktive Bebauungskonzepte umsetzen. Die Häuser werden schlüsselfertig gebaut und zum Kauf angeboten.

Häufig gestellte Fragen

 

Ihre zuständige Mitarbeiterin bei der Stadt Vechta:

Frau Rehling

Tel.: 04441/886-2303

E.Mail: doris.rehling@vechta.de


Um sich auf ein Grundstück bewerben zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Diese hat der Rat der Stadt Vechta in den Kriterien zur Vergabe städtischer Wohnbaugrundstücke festgelegt.

Demnach werden Grundstücke für Ein- und Zweifamilienhäuser ausschließlich an Interessierte vergeben,

  • die einen Arbeitsplatz in Vechta haben
    oder
  • seit mindestens einem Jahr mit Hauptwohnsitz in Vechta gemeldet sind
    oder
  • mindestens drei Jahre ununterbrochen gemeldet waren.
Nur eine dieser Voraussetzungen muss erfüllt werden.

 

Die Vergabe erfolgt ausschließlich zur Eigennutzung (keine Mietobjekte).


Gelockert hat der Rat der Stadt Vechta die Vergabekriterien in zwei Punkten: Käuferinnen und Käufer sowie Erbbauberechtigte haben jetzt vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses an zwei Jahre Zeit, das Grundstück zu bebauen (bisher ein Jahr). Und: Wer bereits ein Eigenheim besitzt, muss es nun innerhalb von zwölf Monaten ab Vertragsabschluss verkaufen. Bisher hatte man sechs Monate Zeit.

Hintergrund: Es sollen laut Vergabekriterien Personen bevorzugt werden, die „keinen zu Wohnzwecken nutzbaren Grundbesitz in Form von Einzel-, Doppel- oder Reihenhäusern in der Stadt Vechta“ haben. Es sei denn, der Grundbesitz wird innerhalb der nun verlängerten Frist verkauft.

Die beiden Änderungen hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 29. April 2024 beschlossen.


Grundstücke im Bereich (WA2/WA3) =  210,00 €/qm

(Doppelhaus- bzw. Reihenhausbebauung)

 

Der Kaufpreis beinhaltet:

  • Die Ablösung der künftig anfallenden Erschließungsbeiträge nach §§ 127 ff BauGB Kosten für durchzuführende Ausgleichsmaßnahmen nach § 1a BauGB
  • Beiträge für Schmutz- und Oberflächenentwässerung.

  Zuzüglich zum Kaufpreis ist der Wasserversorgungsbeitrag zu entrichten.


Bauen, Grundstück, Baugrundstücke, Eigentum, Erwerb