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Vollmacht für An-, Ab-. Ummeldung


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Die Abmeldung einer Wohnung ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn sie beispielsweise ins Ausland verziehen oder eine von mehreren Wohnungen aufgeben.

Adresse
Burgstraße 6
49377 Vechta
Servicezeiten

Montag - Donnerstag: 8.00 - 17.00 Uhr
Freitag: 8.00 - 13.00 Uhr

jeden ersten Samstag im Monat:
10.00 - 12.00 Uhr


jeden dritten Donnerstag im Monat:
8.00 - 18.00 Uhr


Telefon
04441 886-0

Häufig gestellte Fragen

Bei einem Wohnungswechsel müssen Sie lediglich die neue Wohnung anmelden. Die zuständige Stelle des neuen Wohnortes informiert dann automatisch die Wegzugsgemeinde.

Wenn Sie nicht umziehen, sondern lediglich eine von mehreren Wohnungen auflösen, können Sie diese Wohnung entweder bei der vor Ort zuständigen Stelle oder bei der für Ihren aktuellen Wohnsitz zuständigen Stelle abmelden.


Die Abmeldung muss spätestens 2 Wochen nach dem Auszug erfolgen.


deutsche Staatsangehörigkeit, Staatsangehörigkeit, Student, Bürger, Abmeldung