Dienstleistung
Anschluss– und Benutzungszwang - Niederschlagswasser - Befreiung
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Antrag auf Befreiung vom Anschluss– und Benutzungszwang - Niederschlagswasser
Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer können eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang beantragen, wenn das anfallende Niederschlagswasser von den Dach- und Pflasterflächen / Grundstücksflächen anderweitig abgeleitet wird.
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Die Befreiung ist nach der Verwaltungskostensatzung der Stadt Vechta
genehmigungspflichtig. Es wird eine Gebühr von 25,00 € erhoben.
Sobald der Antrag durch die Kolleginnen und Kollegen des Fachdienstes Stadtentwässerung und Klärwerk geprüft wurde, erhalten Sie einen gesonderten Bescheid in dem Sie zur Zahlung aufgefordert werden.
Schlagwörter
Befreiung, Benutzungszwang, Niederschlag, Niederschlagswasser, Anschlusszwang, Antrag, Entwässerung
Welche Gebühren fallen an?
Die Befreiung ist nach der Verwaltungskostensatzung der Stadt Vechta
genehmigungspflichtig. Es wird eine Gebühr von 25,00 € erhoben.
Sobald der Antrag durch die Kolleginnen und Kollegen des Fachdienstes Stadtentwässerung und Klärwerk geprüft wurde, erhalten Sie einen gesonderten Bescheid in dem Sie zur Zahlung aufgefordert werden.
Schlagwörter
Befreiung, Benutzungszwang, Niederschlag, Niederschlagswasser, Anschlusszwang, Antrag, Entwässerung