Dienstleistung
Bauvoranfrage gem. § 73 NBauO
Sollte Ihr Bauvorhaben nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes gem. § 30 BauGB liegen, könnte eine erste Zulässigkeitsbeurteilung mittels Bauvoranfrage sinnvoll sein. Die Bauvoranfrage ermöglicht die Prüfung einzelner Fragestellungen im Vorgriff auf ein Baugenehmigungsverfahren und kann Ihnen Zeit und Kosten sparen, da die erforderlichen Antragsunterlagen in deutlich geringerem Umfang vorgelegt werden müssen. Mitunter genügt der Antragsvordruck und ein Lageplan. Der Bauvorbescheid ist 3 Jahre gültig und für den ggf. anschließenden Bauantrag bindend.
Bitte achten Sie auf die richtige Bezeichnung der Dokumente entsprechend der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung siehe Anhang NBauVorlVO - Kennnummern mit textlicher Beschreibung für Dateinamen