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Antrag auf Abweichung / Ausnahme / Befreiung

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Bei einem Bauvorhaben kann es vorkommen, dass einzelne rechtliche Vorschriften aus bestimmten Gründen nicht immer eingehalten werden können. Es besteht dann die Möglichkeit, einen Antrag auf Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von dieser Vorschrift bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde zu stellen.

 

Bitte achten Sie auf die richtige Bezeichnung der Dokumente entsprechend der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung siehe Anhang NBauVorlVO - Kennnummern mit textlicher Beschreibung für Dateinamen

 

 

Häufig gestellte Fragen

Bauen, Hausbau, Gewerbe, Befreiung, Ausnahme, Abweichung