Dienstleistung
Geburtsurkunde / Geburtenregister anfordern
Wichtigste Merkmale
Onlineformular
Auf der Grundlage, der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung, kann auf Antrag eine Geburtsurkunde, eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, eine internationale Geburtsurkunde oder eine Auskunft über die Geburtszeit, ausgestellt werden.
Einrichtung
Standesamt
Adresse
Burgstraße 6
49377 Vechta
Burgstraße 6
49377 Vechta
Fax
04441 886-199
04441 886-199
Telefon
04441 886-0
04441 886-0
Website
Online-Terminvereinbarung
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
Gebühr: EUR 70,00
Ausstellung der Urkunde
Gebühr: EUR 15,00
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Gebühr: EUR 7,50
Rechtsgrundlage
§§ 1591- 1594 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 56 Abs. 4 Personenstandsgesetz (PStG)
§ 70 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)
Schlagwörter
Geburt, Urkunde, Geburtsurkunde, Standesamt
Welche Gebühren fallen an?
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
Gebühr: EUR 70,00
Ausstellung der Urkunde
Gebühr: EUR 15,00
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Gebühr: EUR 7,50
Rechtsgrundlage
§§ 1591- 1594 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 56 Abs. 4 Personenstandsgesetz (PStG)
§ 70 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)
Schlagwörter
Geburt, Urkunde, Geburtsurkunde, Standesamt