Dienstleistung
Meldebescheinigung/ Haushaltsbescheinigung
Wichtigste Merkmale
Die Stadt Vechta stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie hier mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine einfache Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
Die erweiterte Meldebescheinigung (häufig auch "Haushaltsbescheinigung" genannt) bestätigt, welche Kinder unter 18 Jahren an der selben Wohnadresse wohnen, wie die antragstellende Person. Dieser Nachweis wird häufig für die Beantragung von Wohngeld oder für das Arbeitsamt benötigt.
Einrichtung
Bürgerbüro
Burgstraße 6
49377 Vechta
Montag - Donnerstag: 8.00 - 17.00 Uhr
Freitag: 8.00 - 13.00 Uhr
jeden ersten Samstag im Monat:
10.00 - 12.00 Uhr
jeden dritten Donnerstag im Monat:
8.00 - 18.00 Uhr
04441 886-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.
Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)
Meldebescheinigung
Gebühr: EUR 7,50
Erweiterte Meldebescheinigung
Gebühr: EUR 9,00
Rechtsgrundlage
Bundesmeldegesetz (BMG)
Schlagwörter
Lebensbescheinigung, Meldebescheinigung, Bescheinigung, Einfache Meldebescheinigung, Erweiterte Meldebescheinigung, einfache, erweiterte, Haushaltsbescheinigung, Haushalt
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.
Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)
Meldebescheinigung
Gebühr: EUR 7,50
Erweiterte Meldebescheinigung
Gebühr: EUR 9,00
Rechtsgrundlage
Bundesmeldegesetz (BMG)