Antrag auf Zuschuss für eine Mini-PV-Anlage

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Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen für die Errichtung von „Steckersolargeräten

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Ansprechpartner
Herr Alexander Kunz

Die Stadt Vechta fördert den Einsatz von Mini-Photovoltaik-Anlagen, auch Balkon-Kraftwerke genannt, in Miet- und Eigentumswohnungen. Ab sofort können Mieterinnen und Mieter einen Zuschuss in Höhe von 25 Prozent der förderfähigen Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 500 Euro beantragen. Auch Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutzten Wohnungen in Mehrparteienhäusern haben diese Möglichkeit. Dies hat der Rat der Stadt Vechta mit der „Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen für die Errichtung von Mini-PV-Anlagen“ beschlossen. Anträge können ab sofort per Mail an Klimaschutzmanager Alexander Kunz gerichtet werden.

 

Gefördert werden die Anschaffungskosten für Mini-PV-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von bis zu 600 Watt Spitzenleistung, die auf beziehungsweise an Wohngebäuden im Stadtgebiet Vechta installiert werden. Rat und Verwaltung der Stadt Vechta möchten damit den Einsatz Erneuerbarer Energien attraktiver und erschwinglicher machen und so einen lokalen Beitrag zum Klimaschutz durch Verringerung von Treibhausgasen leisten. Gleichzeitig haben Mieterinnen und Mieter die Chance, die zurzeit enorm steigenden Stromkosten zu senken.

 

 In den kommenden Jahren werden jeweils 10.000 Euro im Haushalt eingeplant.

 

Weitere Informationen zum Klimaschutz bei der Stadt Vechta finden Sie hier.

 

Häufig gestellte Fragen

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