Dienstleistung
Sehteststellen Anerkennung
Wer Sehtests für den Erwerb einer Fahrerlaubnis durchführen möchte und nicht schon nach den Regelungen der Fahrerlaubnis-Verordnung als amtlich anerkannte Sehteststelle gilt, bedarf gem. § 67 Abs. 1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) der Anerkennung durch die jeweilige Regierung. Als amtlich anerkannt gelten gem. § 67 Abs. 4 und 5 FeV Betriebe von Augenoptikern, Begutachtungsstellen für Fahreignung, Ärzte des Gesundheitsamts oder andere Ärzte der öffentlichen Verwaltung sowie Ärzte mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder Ärzte mit der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin". Amtlich anerkannte Sehteststellen dürfen Sehtests durchführen und Sehtestbescheinigungen ausstellen, die für die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T bei einer Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden müssen.
Einrichtung
Landkreis Aurich - Ordnungsamt
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich (Ostfriesland)
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
Montag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Dienstag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-17:00 Uhr
Freitag: 08:00-12:00 Uhr
04941 16-3299
04941 16-0
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach 1353
49375 Vechta
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
Kfz-Zulassungsstelle in Vechta:
Montag 07:30 - 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 15:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:30 Uhr
Kfz-Zulassungsstelle in Damme:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Wichtiger Hinweis:
In den Kfz-Zulassungsstellen, in der Führerscheinstelle sowie in der Jagd- und Waffenbehörde werden Termine nur über die Online-Terminreservierung vergeben.
04441 898-1037
04441 898-0
Einrichtung
Landkreis Wittmund
Am Markt 9
26409 Wittmund
04462 86-1125
04462 86-01
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 51,10€ - 307€
Gem. Nr. 214.2 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Welche Fristen muss ich beachten?
Nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
Nicht angegeben
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an die Kreisverwaltung oder in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an die Kreisverwaltung oder in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.
Voraussetzungen
- die mit den Sehtests betrauten Personen besitzen die geforderte Sachkunde,
- die verwendeten Geräte entsprechen den gesetzlichen Vorgaben,
- die Räumlichkeiten ermöglichen die Durchführung ohne die Anwesenheit Dritter,
- die regelmäßige ärztliche Aufsicht über die Durchführung ist sichergestellt.
Formulare
Einzureichen ist ein formloser Antrag mit dem Nachweis über die oben genannten Voraussetzungen.
erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag
- Nachweise über das Vorliegen der geforderten Sachkunde
Verfahrensablauf
Ein Antrag mit allen Nachweisen ist bei der zuständigen Regierung einzureichen.
Über das von den Regierungen hierzu angebotene Online-Verfahren kann nicht nur die amtliche Anerkennung einer Sehteststelle online beantragt werden, sondern auch bei vorhandener Anerkennung eine Verlängerung sowie Änderungen/Ergänzungen der Anerkennung. Zudem kann hiermit die Aufgabe der Tätigkeit online angezeigt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Folgende Stellen sind bereits als Sehteststelle anerkannt und müssen keinen Antrag stellen:
Begutachtungsstellen für Fahreignung (§ 66 FeV), Ärzte des Gesundheitsamtes oder andere Ärzte der öffentlichen Verwaltung, Ärzte mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin", Ärzte mit der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" und Betriebe von Augenoptikern (§ 67 Abs. 4 FeV)
Weiterführende Informationen
Nicht angegeben
Rechtsbehelf
Als Rechtsbehelf steht die verwaltungsgerichtliche Klage zur Verfügung.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 51,10€ - 307€
Gem. Nr. 214.2 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Welche Fristen muss ich beachten?
Nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
Nicht angegeben
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an die Kreisverwaltung oder in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an die Kreisverwaltung oder in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.
Voraussetzungen
- die mit den Sehtests betrauten Personen besitzen die geforderte Sachkunde,
- die verwendeten Geräte entsprechen den gesetzlichen Vorgaben,
- die Räumlichkeiten ermöglichen die Durchführung ohne die Anwesenheit Dritter,
- die regelmäßige ärztliche Aufsicht über die Durchführung ist sichergestellt.
Formulare
Einzureichen ist ein formloser Antrag mit dem Nachweis über die oben genannten Voraussetzungen.
erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag
- Nachweise über das Vorliegen der geforderten Sachkunde
Verfahrensablauf
Ein Antrag mit allen Nachweisen ist bei der zuständigen Regierung einzureichen.
Über das von den Regierungen hierzu angebotene Online-Verfahren kann nicht nur die amtliche Anerkennung einer Sehteststelle online beantragt werden, sondern auch bei vorhandener Anerkennung eine Verlängerung sowie Änderungen/Ergänzungen der Anerkennung. Zudem kann hiermit die Aufgabe der Tätigkeit online angezeigt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Folgende Stellen sind bereits als Sehteststelle anerkannt und müssen keinen Antrag stellen:
Begutachtungsstellen für Fahreignung (§ 66 FeV), Ärzte des Gesundheitsamtes oder andere Ärzte der öffentlichen Verwaltung, Ärzte mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin", Ärzte mit der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" und Betriebe von Augenoptikern (§ 67 Abs. 4 FeV)
Weiterführende Informationen
Nicht angegeben
Rechtsbehelf
Als Rechtsbehelf steht die verwaltungsgerichtliche Klage zur Verfügung.