Kommunen und Städte können einen Zuschuss für die Entsorgung bestimmter Abfälle gewähren (z. B. Windelentsorgung) oder zur Vermeidung bestimmter Abfälle (z. B. Zuschuss für den Kauf von Mehrwegwindeln oder die Anschaffung eines Komposters).


Adresse
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich (Ostfriesland)
Postfach
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
Servicezeiten

Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr


Fax
04941 16-5098
Telefon
04941 16-0

Häufig gestellte Fragen

Es kann einige Wochen dauern, bis über ihren Antrag entschieden wird. 


Wenden Sie sich an Ihre Kommune und den öffentlich-rechtlichen Abfallentsorger.


Wenden Sie sich an Ihre Kommune und den öffentlich-rechtlichen Abfallentsorger.


Es handelt sich um eine freiwillige Leistung. Nähere Informationen stellt Ihre Kommune zur Verfügung.


Es handelt sich um eine freiwillige Leistung. Nähere Informationen stellt Ihre Kommune zur Verfügung.


Es handelt sich um eine freiwillige Leistung des Landkreises oder Ihrer Stadt, Sie haben keinen Rechtsanspruch.