Dienstleistung
Kommunalen Zuschuss für die Abfallentsorgung Bewilligung
Kommunen und Städte können einen Zuschuss für die Entsorgung bestimmter Abfälle gewähren (z. B. Windelentsorgung) oder zur Vermeidung bestimmter Abfälle (z. B. Zuschuss für den Kauf von Mehrwegwindeln oder die Anschaffung eines Komposters).
Einrichtung
Landkreis Aurich - Jugend und Soziales
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich (Ostfriesland)
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
04941 16-5098
04941 16-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Bearbeitungsdauer
Es kann einige Wochen dauern, bis über ihren Antrag entschieden wird.
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an Ihre Kommune und den öffentlich-rechtlichen Abfallentsorger.
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an Ihre Kommune und den öffentlich-rechtlichen Abfallentsorger.
Voraussetzungen
Es handelt sich um eine freiwillige Leistung. Nähere Informationen stellt Ihre Kommune zur Verfügung.
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
nicht angegeben
Verfahrensablauf
Es handelt sich um eine freiwillige Leistung. Nähere Informationen stellt Ihre Kommune zur Verfügung.
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
Es handelt sich um eine freiwillige Leistung des Landkreises oder Ihrer Stadt, Sie haben keinen Rechtsanspruch.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Bearbeitungsdauer
Es kann einige Wochen dauern, bis über ihren Antrag entschieden wird.
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an Ihre Kommune und den öffentlich-rechtlichen Abfallentsorger.
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an Ihre Kommune und den öffentlich-rechtlichen Abfallentsorger.
Voraussetzungen
Es handelt sich um eine freiwillige Leistung. Nähere Informationen stellt Ihre Kommune zur Verfügung.
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
nicht angegeben
Verfahrensablauf
Es handelt sich um eine freiwillige Leistung. Nähere Informationen stellt Ihre Kommune zur Verfügung.
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
Es handelt sich um eine freiwillige Leistung des Landkreises oder Ihrer Stadt, Sie haben keinen Rechtsanspruch.