Dienstleistung
Erlaubnis als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer um die Klassen A, CE und DE erweitern
Wenn Sie eine Erlaubnis als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer besitzen, können Sie diese um die Klassen A, CE und DE erweitern.
-
Mit der Klasse BE können Sie Fahrlehrerin oder Fahrlehrer für Pkw arbeiten. Sie berechtigt für die Ausbildung folgender Klassen:
- B
- BE
- L
-
Mit der Klasse A können Sie als Motorradfahrlehrerin oder Motorradfahrlehrer arbeiten. Sie berechtigt für die Ausbildung folgender Klassen:
- AM
- A1
- A2
- A
-
Mit der Klasse CE können Sie als Lkw-Fahrlehrerin oder Lkw-Fahrlehrer arbeiten. Sie berechtigt für die Ausbildung folgender Klassen:
- C1
- C1E
- C
- CE
- T
-
Mit der Klasse DE können Sie als Bus-Fahrlehrerin oder Bus-Fahrlehrer arbeiten. Sie berechtigt für die Ausbildung folgender Klassen:
- D1
- D1E
- D
- DE
Damit Sie Ihre Erlaubnis erweitern können, müssen Sie mindestens seit 3 Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen und, je nach gewünschter Fahrlehrererlaubnis, mindestens seit 2 Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse A2, CE oder D.
Einrichtung
Fachdienst Straßenverkehr
Schloßstraße 11
26409 Wittmund
04462 86-1604
04462 86-1212
Einrichtung
Führerscheinstelle
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
04431 8589983
04431 85983
Einrichtung
Landkreis Aurich - Ordnungsamt
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich (Ostfriesland)
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
Montag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Dienstag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-17:00 Uhr
Freitag: 08:00-12:00 Uhr
04941 16-3299
04941 16-0
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach 1353
49375 Vechta
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
Kfz-Zulassungsstelle in Vechta:
Montag 07:30 - 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 15:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:30 Uhr
Kfz-Zulassungsstelle in Damme:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Wichtiger Hinweis:
In den Kfz-Zulassungsstellen, in der Führerscheinstelle sowie in der Jagd- und Waffenbehörde werden Termine nur über die Online-Terminreservierung vergeben.
04441 898-1037
04441 898-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbständigen Gemeinde.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbständigen Gemeinde.
Voraussetzungen
- Sie sind mindestens 21 Jahre alt.
- Sie sind geistig und körperlich geeignet.
- Sie sind fachlich und pädagogisch geeignet.
- Es liegen keine Gründe vor, die Sie für den Beruf als unzuverlässig erscheinen lassen.
- Sie haben eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige Vorbildung.
- Sie besitzen Die Fahrerlaubnis der Klasse, die Sie unterrichten wollen.
- Sie haben in den vergangenen 3 Jahren Ihre Ausbildung als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer erfolgreich abgeschlossen.
- Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse.
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Geburtsurkunde
- Lebenslauf
- ärztliches und augenärztliches Zeugnis, das Ihre Eignung als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer bestätigt (maximal 1 Jahr alt)
- Führerschein (Kopie)
- Nachweis über den Abschluss einer Berufsausbildung, Abitur oder Fachholschulreife
- Ausbildungsbescheinigung als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer
- Bescheinigung der Ausbildungsfahrschule (nur für Klasse BE)
- Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Weiterführende Informationen
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Schlagwörter
Fahrschule, Fahrlehrererlaubnis, Fahreignungsregister, Fahreignungsregister, Fahrschule, Fahrlehrererlaubnis, Führerscheinstelle, Fahrerlaubnisbehörde, Erlaubnis als Fahrlehrerin, Erlaubnis als Fahrlehrer, Führerscheinklasse, Klasse B, Klasse A2, Fahrlehrer-Erlaubnis, Klasse CE, Busführerschein, Lkw-Führerschein, Motorradführerschein, Klasse DE, Klasse A
Welche Fristen muss ich beachten?
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbständigen Gemeinde.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbständigen Gemeinde.
Voraussetzungen
- Sie sind mindestens 21 Jahre alt.
- Sie sind geistig und körperlich geeignet.
- Sie sind fachlich und pädagogisch geeignet.
- Es liegen keine Gründe vor, die Sie für den Beruf als unzuverlässig erscheinen lassen.
- Sie haben eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige Vorbildung.
- Sie besitzen Die Fahrerlaubnis der Klasse, die Sie unterrichten wollen.
- Sie haben in den vergangenen 3 Jahren Ihre Ausbildung als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer erfolgreich abgeschlossen.
- Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse.
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Geburtsurkunde
- Lebenslauf
- ärztliches und augenärztliches Zeugnis, das Ihre Eignung als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer bestätigt (maximal 1 Jahr alt)
- Führerschein (Kopie)
- Nachweis über den Abschluss einer Berufsausbildung, Abitur oder Fachholschulreife
- Ausbildungsbescheinigung als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer
- Bescheinigung der Ausbildungsfahrschule (nur für Klasse BE)
- Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Weiterführende Informationen
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben