Dienstleistung
Erlaubnis zur Entnahme von Trichinenproben bei Wildschweinen und Dachsen beantragen
Wenn Sie Jägerin oder Jäger sind und Wildschweine und Dachse erlegen, müssen Sie die Tiere vor dem Verzehr oder vor der Abgabe an Andere amtlich auf Trichinen untersuchen lassen. Trichinen sind kleine Fadenwürmer, die sich als Parasiten in der Muskulatur von Säugetieren einnisten können. Besonders Wildschweine und Dachse können Träger sein.
Der Verzehr von trichinenbelastetem Wildfleisch kann schwere Erkrankungen beim Menschen verursachen. Durch eine Untersuchung wird die Sicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher gewährleistet.
Nach erfolgter Untersuchung und negativem Ergebnis dürfen Sie das Wildfleisch als Lebensmittel verwenden beziehungsweise es an andere abgeben.
Sie können die Fleischprobe zur Trichinenuntersuchung auch selbst entnehmen. Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis zur Probeentnahme. Diese können Sie bei der zuständigen Behörde Ihres Wohnortes durch:
- den Beleg der erforderlichen Kenntnisse (Schulungsnachweis oder ähnliches),
- Vorlage Ihres gültigen Jahresjagdscheines und
- Vorlage Ihrer erforderlichen Zuverlässigkeit
beantragen.
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich (Ostfriesland)
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
Montag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Dienstag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-17:00 Uhr
Freitag: 08:00-12:00 Uhr
04941 16-3999
04941 16-0
An der Christoph-Bernhard-Bastei 8
49377 Vechta
Postfach 1353
49375 Vechta
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
04441 898-1036
04441 898-0
Einrichtung
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Lange Straße 15
26655 Westerstede
Einrichtung
Veterinäramt
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
04431 85-200
04431 85-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten für die amtliche Trichinenuntersuchung richten sich nach den jeweiligen Landesgebührenregelungen.
GOVV VI.2.6.1
Abgabe:
EUR 29,00
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab.
Ansprechpunkt
Zuständig ist die Lebensmittelüberwachungsbehörde Ihres Wohnortes.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Lebensmittelüberwachungsbehörde Ihres Wohnortes.
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
- den Beleg der erforderlichen Kenntnisse (Schulungsnachweis oder ähnliches),
- Vorlage Ihres gültigen Jahresjagdscheines und
- Vorlage Ihrer erforderlichen Zuverlässigkeit
Verfahrensablauf
Nach dem Bestehen der Jagdprüfung und Lösen des Jagscheines bedarf es einer zusätzlichen Schulung zur Entnahme der Trichinenprobe. Diese Nachweise legen Sie mit einem formlosen Antrag bei Ihrer für den Wohnort zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde vor. Nach Erteilung der Genehmigung besorgen Sie sich Wildursprungsscheine und Wildmarken bevor Sie die ersten Proben bei der Untersuchungsstelle abgeben können.
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Schlagwörter
Erlaubnis, Jäger, Wildschwein, Übertragung, Lebensmittelsicherheit, Verbraucherschutz, Krankheitserreger, Erlaubnis, Wildschwein, Jäger, Übertragung, Lebensmittelsicherheit, Verbraucherschutz, Krankheitserreger, Trichinen, Jägerin, Trichinenprobe, Amtliche Fleischuntersuchung, Untersuchung auf Trichinen, Dachs, Entnahme von Proben, Probenentnahme
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten für die amtliche Trichinenuntersuchung richten sich nach den jeweiligen Landesgebührenregelungen.
Abgabe: EUR 29,00
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab.
Ansprechpunkt
Zuständig ist die Lebensmittelüberwachungsbehörde Ihres Wohnortes.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Lebensmittelüberwachungsbehörde Ihres Wohnortes.
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
- den Beleg der erforderlichen Kenntnisse (Schulungsnachweis oder ähnliches),
- Vorlage Ihres gültigen Jahresjagdscheines und
- Vorlage Ihrer erforderlichen Zuverlässigkeit
Verfahrensablauf
Nach dem Bestehen der Jagdprüfung und Lösen des Jagscheines bedarf es einer zusätzlichen Schulung zur Entnahme der Trichinenprobe. Diese Nachweise legen Sie mit einem formlosen Antrag bei Ihrer für den Wohnort zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde vor. Nach Erteilung der Genehmigung besorgen Sie sich Wildursprungsscheine und Wildmarken bevor Sie die ersten Proben bei der Untersuchungsstelle abgeben können.
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben