Als Kommune können Sie Fördermittel für Maßnahmen zum Wiesenvogelschutz beantragen. Ziel ist es, den Schutz von brütenden Wiesenvögeln zu stärken und den Bruterfolg gefährdeter Arten zu verbessern. Gefördert werden insbesondere die Einrichtung und Umsetzung einer Gebietsbetreuung sowie Maßnahmen des Prädationsmanagements im Rahmen dieser Gebietsbetreuung.

Die Förderung erfolgt als budgetierte Zuweisung. Ein Eigenanteil der Kommune ist nicht erforderlich. Die Mittel stehen für einen befristeten Förderzeitraum zur Verfügung. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Die Bewilligung erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel.


Häufig gestellte Fragen

Pilotverfahren, sodass noch keine Werte vorliegen.


Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz


Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz


  • Sie sind eine antragsberechtigte Kommune in Niedersachsen: Landkreis Ammerland, Landkreis Aurich, Landkreis Cloppenburg, Landkreis Cuxhaven, Landkreis Diepholz, Landkreis Emsland, Landkreis Friesland, Landkreis Gifhorn, Landkreis Grafschaft Bentheim, Landkreis Harburg, Landkreis Heidekreis, Landkreis Leer, Landkreis Lüchow-Dannenberg, Landkreis Lüneburg, Landkreis Nienburg, Landkreis Northeim, Landkreis Osnabrück, Landkreis Osterholz, Region Hannover, Landkreis Rotenburg (Wümme), Landkreis Stade, Landkreis Vechta, Landkreis Verden, Landkreis Wesermarsch, Landkreis Wittmund sowie die Städte Emden, Oldenburg und Wolfsburg.
  • Die geplanten Maßnahmen dienen dem Wiesenvogelschutz (z. B. Gebietsbetreuung, Prädationsmanagement) und entsprechen den fachlichen Vorgaben.
  • Für dieselben Maßnahmen dürfen keine anderen Fördermittel in Anspruch genommen werden.
  • Förderfähig sind Maßnahmen, die nach dem 1. September 2025 begonnen worden sind.

  • OnlineAntrag auf Förderung von Maßnahmen zum Wiesenvogelschutz
  • Nachweise
    • Erklärung zur zweckentsprechenden Mittelverwendung
    • Textlicher Kurzbericht zu Maßnahmen und Monitoring
    • Kartografischer Bericht / Kartenmaterial
    • Tabellarische Dokumentation Revierkartierung und Bruterfolg
    • GIS-Daten Reviermittelpunkte
    • Tabellarische Bestandsentwicklung
    • Kartografische & tabellarische Dokumentation der Schutzmaßnahmen
    • Bericht Prädationsmanagement inklusive Karten

Die antragsberechtigte Kommune ruft ihr zugewiesenes Budget online ab; je nach Höhe der beantragten Summe erfolgt die Auszahlung ganz oder in zwei Schritten.

  • Sie rufen Ihr zugewiesenes Budget ganz oder teilweise bis zur Höhe Ihres Budgets über den OnlineBasis-Dienst „Förderung von Maßnahmen zum Wiesenvogelschutz durch UNB“ ab.
  • Die zuständige Stelle prüft, ob die Fördervoraussetzungen erfüllt sind und ob Budget verfügbar ist.
  •  Eine Auszahlung gilt als Entscheidung über Ihren Antrag. Es ergeht kein gesonderter Bewilligungsbescheid.
  • Je nach beantragter Gesamtsumme erfolgt die Auszahlung vollständig oder gestuft (zunächst anteilig, später der Restbetrag).
  • Sie reichen die Erklärung zur zweckentsprechenden Verwendung der Fördermittel online ein, um die Restzahlung zu erhalten.