Dienstleistung
Förderung für Maßnahmen zum Wiesenvogelschutz beantragen
Als Kommune können Sie Fördermittel für Maßnahmen zum Wiesenvogelschutz beantragen. Ziel ist es, den Schutz von brütenden Wiesenvögeln zu stärken und den Bruterfolg gefährdeter Arten zu verbessern. Gefördert werden insbesondere die Einrichtung und Umsetzung einer Gebietsbetreuung sowie Maßnahmen des Prädationsmanagements im Rahmen dieser Gebietsbetreuung.
Die Förderung erfolgt als budgetierte Zuweisung. Ein Eigenanteil der Kommune ist nicht erforderlich. Die Mittel stehen für einen befristeten Förderzeitraum zur Verfügung. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Die Bewilligung erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel.
Am Sportplatz 23
26506 Norden
04931 947-222
04931 947-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragsfrist:
bis zum 15.11.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
kostenfrei
Bearbeitungsdauer
Pilotverfahren, sodass noch keine Werte vorliegen.
Ansprechpunkt
Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Zuständige Stelle
Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Voraussetzungen
- Sie sind eine antragsberechtigte Kommune in Niedersachsen: Landkreis Ammerland, Landkreis Aurich, Landkreis Cloppenburg, Landkreis Cuxhaven, Landkreis Diepholz, Landkreis Emsland, Landkreis Friesland, Landkreis Gifhorn, Landkreis Grafschaft Bentheim, Landkreis Harburg, Landkreis Heidekreis, Landkreis Leer, Landkreis Lüchow-Dannenberg, Landkreis Lüneburg, Landkreis Nienburg, Landkreis Northeim, Landkreis Osnabrück, Landkreis Osterholz, Region Hannover, Landkreis Rotenburg (Wümme), Landkreis Stade, Landkreis Vechta, Landkreis Verden, Landkreis Wesermarsch, Landkreis Wittmund sowie die Städte Emden, Oldenburg und Wolfsburg.
- Die geplanten Maßnahmen dienen dem Wiesenvogelschutz (z. B. Gebietsbetreuung, Prädationsmanagement) und entsprechen den fachlichen Vorgaben.
- Für dieselben Maßnahmen dürfen keine anderen Fördermittel in Anspruch genommen werden.
- Förderfähig sind Maßnahmen, die nach dem 1. September 2025 begonnen worden sind.
Formulare
Nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
- OnlineAntrag auf Förderung von Maßnahmen zum Wiesenvogelschutz
-
Nachweise
- Erklärung zur zweckentsprechenden Mittelverwendung
- Textlicher Kurzbericht zu Maßnahmen und Monitoring
- Kartografischer Bericht / Kartenmaterial
- Tabellarische Dokumentation Revierkartierung und Bruterfolg
- GIS-Daten Reviermittelpunkte
- Tabellarische Bestandsentwicklung
- Kartografische & tabellarische Dokumentation der Schutzmaßnahmen
- Bericht Prädationsmanagement inklusive Karten
Verfahrensablauf
Die antragsberechtigte Kommune ruft ihr zugewiesenes Budget online ab; je nach Höhe der beantragten Summe erfolgt die Auszahlung ganz oder in zwei Schritten.
- Sie rufen Ihr zugewiesenes Budget ganz oder teilweise bis zur Höhe Ihres Budgets über den OnlineBasis-Dienst „Förderung von Maßnahmen zum Wiesenvogelschutz durch UNB“ ab.
- Die zuständige Stelle prüft, ob die Fördervoraussetzungen erfüllt sind und ob Budget verfügbar ist.
- Eine Auszahlung gilt als Entscheidung über Ihren Antrag. Es ergeht kein gesonderter Bewilligungsbescheid.
- Je nach beantragter Gesamtsumme erfolgt die Auszahlung vollständig oder gestuft (zunächst anteilig, später der Restbetrag).
- Sie reichen die Erklärung zur zweckentsprechenden Verwendung der Fördermittel online ein, um die Restzahlung zu erhalten.
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
Widerspruch
Welche Fristen muss ich beachten?
Welche Gebühren fallen an?
Bearbeitungsdauer
Pilotverfahren, sodass noch keine Werte vorliegen.
Ansprechpunkt
Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Zuständige Stelle
Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Voraussetzungen
- Sie sind eine antragsberechtigte Kommune in Niedersachsen: Landkreis Ammerland, Landkreis Aurich, Landkreis Cloppenburg, Landkreis Cuxhaven, Landkreis Diepholz, Landkreis Emsland, Landkreis Friesland, Landkreis Gifhorn, Landkreis Grafschaft Bentheim, Landkreis Harburg, Landkreis Heidekreis, Landkreis Leer, Landkreis Lüchow-Dannenberg, Landkreis Lüneburg, Landkreis Nienburg, Landkreis Northeim, Landkreis Osnabrück, Landkreis Osterholz, Region Hannover, Landkreis Rotenburg (Wümme), Landkreis Stade, Landkreis Vechta, Landkreis Verden, Landkreis Wesermarsch, Landkreis Wittmund sowie die Städte Emden, Oldenburg und Wolfsburg.
- Die geplanten Maßnahmen dienen dem Wiesenvogelschutz (z. B. Gebietsbetreuung, Prädationsmanagement) und entsprechen den fachlichen Vorgaben.
- Für dieselben Maßnahmen dürfen keine anderen Fördermittel in Anspruch genommen werden.
- Förderfähig sind Maßnahmen, die nach dem 1. September 2025 begonnen worden sind.
Formulare
Nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
- OnlineAntrag auf Förderung von Maßnahmen zum Wiesenvogelschutz
-
Nachweise
- Erklärung zur zweckentsprechenden Mittelverwendung
- Textlicher Kurzbericht zu Maßnahmen und Monitoring
- Kartografischer Bericht / Kartenmaterial
- Tabellarische Dokumentation Revierkartierung und Bruterfolg
- GIS-Daten Reviermittelpunkte
- Tabellarische Bestandsentwicklung
- Kartografische & tabellarische Dokumentation der Schutzmaßnahmen
- Bericht Prädationsmanagement inklusive Karten
Verfahrensablauf
Die antragsberechtigte Kommune ruft ihr zugewiesenes Budget online ab; je nach Höhe der beantragten Summe erfolgt die Auszahlung ganz oder in zwei Schritten.
- Sie rufen Ihr zugewiesenes Budget ganz oder teilweise bis zur Höhe Ihres Budgets über den OnlineBasis-Dienst „Förderung von Maßnahmen zum Wiesenvogelschutz durch UNB“ ab.
- Die zuständige Stelle prüft, ob die Fördervoraussetzungen erfüllt sind und ob Budget verfügbar ist.
- Eine Auszahlung gilt als Entscheidung über Ihren Antrag. Es ergeht kein gesonderter Bewilligungsbescheid.
- Je nach beantragter Gesamtsumme erfolgt die Auszahlung vollständig oder gestuft (zunächst anteilig, später der Restbetrag).
- Sie reichen die Erklärung zur zweckentsprechenden Verwendung der Fördermittel online ein, um die Restzahlung zu erhalten.
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
Widerspruch