Ansprechpartner


Frau Heinrich

Landtagswahlen sind Wahlen, bei denen die Bürgerinnen und Bürger eines Bundeslandes die Mitglieder des Landtages wählen. Der Landtag ist das Parlament eines Bundeslandes und spielt eine wichtige Rolle in der Gesetzgebung und der Kontrolle der Landesregierung.


Telefon
04462 86-01
Fax
04462 86-41111

Adresse
Am Markt 9
26409 Wittmund

Telefon
04462 86-1101
Fax
04462 86-1125

Adresse
Am Markt 9
26409 Wittmund
Servicezeiten Mo. 08:30 - 12:30 Uhr Di. 08:30 - 12:30 Uhr Mi. 08:30 - 12:30 Uhr Do. 08:30 - 12:30 Uhr, 14:15 - 15:45 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

Telefon
04405 916-0
Fax
04405 939039

Adresse
Rathausstraße 7
26188 Edewecht
Servicezeiten

Montag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr


Telefon
+49 5351 121-1211
Fax
+49 5351 121-1601

Adresse
Rosenwinkel 10-11
38350 Helmstedt
Servicezeiten Allgemeine Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 Dienstag 09:00 - 12:00 Mittwoch 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 Donnerstag 09:00 - 12:00 Freitag 09:00 - 12:00

Ansprechpartner
Telefon
04441 898-0
Fax
04441 898-1037

Adresse
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach
Postfach 1353
49375 Vechta
Servicezeiten

Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

Hinweis:
Und nach Vereinbarung.


Telefon
05491 662-0
Fax
05491 662-88

Adresse
Mühlenstraße 18
49401 Damme
Servicezeiten

Mo - Fr:  08.30 - 12.30 Uhr

Mo, Di, Mi: 14.00 - 16.00 Uhr

Do:  14.00 - 18.00 Uhr


Häufig gestellte Fragen

Die Feststellung des Wahlergebnisses erfolgt unverzüglich nach der Wahl.


Die Zuständigkeit obliegt der Gemeinde- oder Stadtverwaltung Ihres Wohnortes (Hauptwohnsitz) sowie der Kreiswahlleitung und der Landeswahlleitung.


  • Nach Schließung der Wahllokale werden die Stimmen in den Wahllokalen ausgezählt.
  • Die Ergebnisse werden durch die jeweilige Kreiswahlleitung überprüft.
  • Die Parteien erhalten Mandate entsprechend ihrer prozentualen Stimmenanteile. Berücksichtigt werden nur Landeslisten, die mindestens 5 Prozent der gültigen Stimmen erhalten haben. Im Wahlkreis gilt keine Sperrklausel.
  • Die Sitze im Landtag werden proportional zu den Stimmenanteilen auf die Parteien verteilt. Wahlkreismandate werden ebenfalls berücksichtigt.
  • Nach Abschluss der Auszählung und Verteilung der Mandate wird das endgültige Wahlergebnis durch den Landeswahlleitung öffentlich bekannt gegeben.

Wahleinspruch nach dem Wahlprüfungsgesetz


Wahlen, Abgeordnete, Wahlperiode, Legislatur, Mandat, Wahlkreis, Bürgerschaft, Landtag, Abgeordnetenhaus, Landesregierung, Ministerpräsident, Landesparlament, Regierung, Parlament