Die Haltung von Wassertieren (Wassertiere wie z.B. Fische und Krebse) müssen Sie bei der zuständigen Veterinärbehörde melden. Dies gilt neben der gewerbsmäßigen landwirtschaftlichen Tierhaltung auch für reine Hobbytierhaltungen.

Dies betrifft die private oder gewerbliche Haltung von Speisefischen. Die Haltung von Zierfischen muss nur dann angezeigt werden, sofern eine direkte Verbindung des Wassers dieser Haltung zu natürlichen Gewässern besteht.

Die Anmeldung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.

Die Tierhaltungen müssen ebenfalls beim Niedersächischen Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V. (HVL) angemeldet werden. Dort wird Ihrer Tierhaltung eine Registriernummer zugeordnet. 

Wenn sich Änderungen an Ihrer Tierhaltung ergeben, oder die Tierhaltung aufgegeben wird, sind Sie verpflichtet dies den vorgenannten Stellen zu melden.


Telefon
04941 16-0
Fax
04941 16-3999

Adresse
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich (Ostfriesland)
Postfach
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
Servicezeiten

Montag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Dienstag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00-12:00 Uhr,  14:30-17:00 Uhr
Freitag: 08:00-12:00 Uhr


Telefon
04471 15-0
Fax
04471 85697

Postfach
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Adresse
Eschstraße 29
49661 Cloppenburg
Anfahrtsbeschreibung Kreishaus
Servicezeiten

Sprechzeiten:
 Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
 und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
 Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
 Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
 


Häufig gestellte Fragen

Bitte wenden Sie sich an die Veterinärbehörde Ihres Landkreises, Ihrer kreisfreien Stadt oder Sonderstatusstadt.


Bitte wenden Sie sich an die Veterinärbehörde Ihres Landkreises, Ihrer kreisfreien Stadt oder Sonderstatusstadt.


Es gibt keine Voraussetzungen.


Es werden keine Unterlagen benötigt.


•    Niedersächsische Tierseuchenkasse: Für die Anmeldung bei der Tierseuchenkasse können Sie den Antrag online stellen.
•    Für die Registrierung nehmen Sie bitte mit Ihrer Veterinärbehörde Kontakt auf.


Die Pflicht zur Meldung der Tiere bei der und die Zahlung von Beiträgen an die Niedersächsischen Tierseuchenkasse bleibt von dieser Anzeige
unberührt.

  • Ferner besteht für Tierhalter eine Meldepflicht bei der Niedersächsischen Tierseuchenkasse, welche auf Wunsch des Anzeigenden durch die zuständige Behörde erfolgt.
  • Tierhalter sind darüber hinaus verpflichtet, jährlich zum Stichtag 01.01.ihren Tierbestand der Sächsischen Tierseuchenkasse zu melden. Die Meldung ist Grundlage für die Berechnung der zu entrichten- den Kassenbeiträge. Bereits registrierte Tierhalter erhalten jährlich eine Aufforderung zur Meldungsabgabe.
    Dabei spielt es keine Rolle, ob die Tiere im landwirtschaftlichen Bereich oder zu privaten Zwecken gehalten werden.