Dienstleistung
Ausländerfalknerjagdschein - Jahresjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
Ansprechpartner
Frau Paxmann
Sonstiges: Bereich: Helmstedt, Heeseberg, Nord-Elm und Schöningen
Frau Stieghan
Sonstiges: Bereich: Grasleben, Lehre, Königslutter und Velpke
Wenn Sie in Deutschland die Beizjagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Falknerjagdschein.
Wenn Ihnen der Jahresjagdschein für ausländische Falkner entzogen wurde, können Sie diesen nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist erneut beantragen.
Falknerjagdscheine dürfen an Ausländer*innen, die bisher keinen deutschen Falknerjagdschein besitzen, nur nach bestandener deutscher Falknerprüfung oder einer in ihrem Heimatland bestandenen der deutschen Falknerprüfung gleichwertigen Falknerprüfung ausgestellt werden. Ob eine ausländische Falknerprüfung als gleichwertig anerkannt wird, entscheidet die oberste Jagdbehörde.
Einrichtung
Fachdienst Öffentliche Sicherheit und Ordnung
04462 86-1240
04462 86-1604
Schloßstraße 11
26409 Wittmund
Einrichtung
Landkreis Aurich - Ordnungsamt
04941 16-0
04941 16-3299
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich (Ostfriesland)
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
Montag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Dienstag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-17:00 Uhr
Freitag: 08:00-12:00 Uhr
Einrichtung
Landkreis Cloppenburg - Ordnungsamt
04471 15-0
04471 85697
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
Einrichtung
Landkreis Helmstedt: 32.131 - Jagd und Waffen
+49 5351 121-0
+49 5351 121-1608
Südertor 6
38350 Helmstedt
04441 898-0
04441 898-1037
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach 1353
49375 Vechta
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
Kfz-Zulassungsstelle in Vechta:
Montag 07:30 - 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 15:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:30 Uhr
Kfz-Zulassungsstelle in Damme:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Wichtiger Hinweis:
In den Kfz-Zulassungsstellen, in der Führerscheinstelle sowie in der Jagd- und Waffenbehörde werden Termine nur über die Online-Terminreservierung vergeben.
Ausländerbehörde:
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
04401 927-0
04401 927-100
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Mo., Di., Do., Fr. 08:30 – 12:00 Uhr
Mo., Di., Do. 14:00 – 15:30 Uhr
mittwochs geschlossen
BITTE BEACHTEN:
Die Einbürgerungsbehörde
ist derzeit nur vormittags
geöffnet!
Einrichtung
Ordnungsamt
04431 85-0
04431 85-200
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Einrichtung
Ordnungsamt
Ammerlandallee 12
26655 Westerstede
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
Zu der jeweiligen Verwaltungsgebühr kommt noch der jeweilige Betrag für die Jagdabgabe hinzu.
Verwaltungsgebühr:
EUR 17,50
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Jahresjagdschein gilt für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03..
Ansprechpunkt
Die untere Jadgebhörde, die Ihnen den Jagdschein entzogen hat.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
- bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
- persönliche Zuverlässigkeit
- körperliche Eignung
- abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
- bereits erteilter Falknerjagdschein wurde entzogen
- verstrichene Sperrfrist
Formulare
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja
erforderliche Unterlagen
- gegebenenfalls aktuelles Lichtbild
- Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Ausländerfalknerjagdschein erteilt.
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 1 - 3 und 5 - 7 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
§ 15 Absatz 1 - 3 und 5 - 7 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Schlagwörter
Jagderlaubnis, Jagen, Jagd, Jäger, Jagdschein, Jagdlizenz, jagdrechtliche Erlaubnis, Jagdwesen, Jagdkarte, Jagdpatent, Jägerei, Jägerschein, Falknerei, Beizjagd, Beize
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
Zu der jeweiligen Verwaltungsgebühr kommt noch der jeweilige Betrag für die Jagdabgabe hinzu.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Jahresjagdschein gilt für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03..
Ansprechpunkt
Die untere Jadgebhörde, die Ihnen den Jagdschein entzogen hat.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
- bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
- persönliche Zuverlässigkeit
- körperliche Eignung
- abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
- bereits erteilter Falknerjagdschein wurde entzogen
- verstrichene Sperrfrist
Formulare
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja
erforderliche Unterlagen
- gegebenenfalls aktuelles Lichtbild
- Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Ausländerfalknerjagdschein erteilt.
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 1 - 3 und 5 - 7 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
§ 15 Absatz 1 - 3 und 5 - 7 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Rechtsbehelf
nicht angegeben