Dienstleistung
Einen Unfall oder eine Betriebsstörung mit Gefahrstoffen anzeigen
Einen Unfall oder eine Betriebsstörung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen müssen Sie unverzüglich mitteilen, wenn es zu einer ernsthaften Gesundheitsschädigung mindestens einer Ihrer angestellten Personen gekommen ist.
Ebenfalls müssen Sie Krankheits- und Todesfälle melden, wenn ein konkreter Verdacht besteht, dass diese durch die Tätigkeit mit Gefahrstoffen verursacht wurden. Dabei müssen Sie genaue Angaben zur Tätigkeit machen und die Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz angeben.
Wenn Sie die Anzeige bereits einer anderen Behörde mitgeteilt haben, können Sie die Anzeige in Kopie einreichen.
Einrichtung
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig
Ludwig-Winter-Str. 2
38120 Braunschweig
+49 531 35476-333
+49 531 35476-0
Einrichtung
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Celle
Im Werder 9
29221 Celle
05141 755-88
05141 755-0
Einrichtung
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Emden
Brückstraße 38
26725 Emden
04921 9217-59
04921 9217-58
04921 9217-0
Einrichtung
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Göttingen
Alva-Myrdal-Weg 1
37085 Göttingen
0551 5070-250
0551 5070-01
Einrichtung
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
Freundallee 9a
30173 Hannover
0511 9096-199
0511 9096-0
Einrichtung
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim
Goslarsche Straße 3
31134 Hildesheim
05121 163-999
05121 163-0
Einrichtung
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg (Oldenburg)
0441 80077-299
0441 80077-0
Einrichtung
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück
Johann-Domann-Straße 2
49080 Osnabrück
0541 503-501
0541 503-500
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
kostenfrei
Ansprechpunkt
Zuständig sind die Gewerbeaufsichtsämter in Niedersachsen.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Schlagwörter
Tod, Polizei, Unfall, Krankheit, Gefahrstoffe, Anlagensicherheit, Meldung, Rechtsgrundlage, Brand, Krankheits- und Todesfälle, Betriebsstörung, Gesundheitsschädigung, Schäden, Ungewollte Freisetzung, Personenschaden, Betriebliche Konsequenz, Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsmittel, Unfallmeldung, Amtliche Konsequenz, Staatsanwaltschaft, Verletzung, Technische Mängel, Explosion, Veranlasste Maßnahmen, Polizei, Unfall, Tod, Krankheit, Gefahrstoffe, Anlagensicherheit, Meldung, Rechtsgrundlage, Brand, Krankheits- und Todesfälle, Betriebsstörung, Gesundheitsschädigung, Schäden, Ungewollte Freisetzung, Personenschaden, Betriebliche Konsequenz, Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsmittel, Unfallmeldung, Amtliche Konsequenz, Staatsanwaltschaft, Verletzung, Technische Mängel, Explosion, Veranlasste Maßnahmen
Welche Fristen muss ich beachten?
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
Ansprechpunkt
Zuständig sind die Gewerbeaufsichtsämter in Niedersachsen.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben