Dienstleistung
Zuschüsse für wichtige und notwendige Zusatzausgaben für Pflegekinder beantragen
Damit sich Ihr Pflegekind gut entwickeln und am gesellschaftlichen Leben teilhaben kann, können zusätzliche Kosten entstehen. Deshalb können Sie einmalige Zuschüsse beim zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beantragen, beispielsweise für:
- Erstausstattung für Ihr Pflegekind,
- wichtige persönliche Anlässe,
- Urlaubs- und Ferienreisen.
Regelmäßig wiederkehrenden Kosten für den Unterhalt und die Versorgung Ihres Pflegekindes werden durch die laufenden Leistungen abgedeckt.
Einrichtung
Fachdienst Sozialer Dienst
Dohuser Weg 34
26409 Wittmund
04462 86-1313
04462 86-1346
Einrichtung
Landkreis Aurich - Jugend und Soziales
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich (Ostfriesland)
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
04941 16-5098
04941 16-0
Einrichtung
Landkreis Cloppenburg - Jugendamt
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
04471 15337
0447115 0
Einrichtung
Landkreis Helmstedt: 51.12 - Leistungsgewährung
Batteriewall 11
38350 Helmstedt
+49 5351 121-1613
Einrichtung
Landkreis Oldenburg - Jugendamt
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
04431 85-200
04431 85-0
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach 1353
49375 Vechta
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
04441 898-1045
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Ansprechpunkt
Zuständiges Jugendamt oder zuständiger Pflegekinderdienst
Zuständige Stelle
Zuständiges Jugendamt oder zuständiger Pflegekinderdienst
Voraussetzungen
- Sie sind als betreuende Person vom Jugendamt anerkannt.
-
Sie haben einmalige Kosten, die nicht bereits über die laufenden Pflegegeldleistungen abgedeckt werden, für:
- die Erstausstattung der Pflegestelle,
- wichtige persönliche Anlässe,
- Urlaubs- und Ferienreisen.
Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Weiterführende Informationen
nicht angegeben
Rechtsbehelf
Klagemöglichkeit und Klagefrist entnehmen Sie bitte dem Bescheid.
Schlagwörter
Pflegegeld, Zuschüsse, Jugendamt, Pflegekind, Pflegefamilie, Pflegekinder, Einmalige Beihilfe, Einmalzahlung, Zusatzkosten, Pflegegeld, Zuschüsse, Jugendamt, Pflegekind, Pflegefamilie, Pflegekinder, Einmalige Beihilfe, Einmalzahlung, Zusatzkosten, Pflegegeldleistung, Zusatzleistung, Annexleistung, Sonderzahlung
Welche Fristen muss ich beachten?
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Ansprechpunkt
Zuständiges Jugendamt oder zuständiger Pflegekinderdienst
Zuständige Stelle
Zuständiges Jugendamt oder zuständiger Pflegekinderdienst
Voraussetzungen
- Sie sind als betreuende Person vom Jugendamt anerkannt.
-
Sie haben einmalige Kosten, die nicht bereits über die laufenden Pflegegeldleistungen abgedeckt werden, für:
- die Erstausstattung der Pflegestelle,
- wichtige persönliche Anlässe,
- Urlaubs- und Ferienreisen.
Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Weiterführende Informationen
nicht angegeben
Rechtsbehelf
Klagemöglichkeit und Klagefrist entnehmen Sie bitte dem Bescheid.