Wenn Sie am Ende Ihrer Ausbildung im Handwerk die Gesellenprüfung abgelegt haben, wird Ihnen ein schriftliches Zeugnis ausgestellt.

Das endgültige Prüfungsergebnis wird durch den Prüfungsausschuss mitgeteilt. Die vorläufigen Prüfungsergebnisse der schriftlichen Abschlussprüfungen können in der Regel online abgerufen werden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen die Prüfungsergebnisse oder Prüflingsnummern nicht telefonisch mitgeteilt werden.

Sofern die Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen durchgeführt wird, ist das Ergebnis der Prüfungsleistungen im ersten Teil der Abschlussprüfung dem Prüfling schriftlich mitzuteilen.

Dem Zeugnis ist auf Antrag der Auszubildenden eine englischsprachige und eine französischsprachige Übersetzung beizufügen. Auf Antrag der Auszubildenden kann das Ergebnis berufsschulischer Leistungsfeststellungen auf dem Zeugnis ausgewiesen werden.

Ausbildenden werden auf deren Verlangen die Ergebnisse der Abschlussprüfung der Auszubildenden übermittelt.


Telefon
0531 1201-0
Telefon
04131 712-0
Fax
04131 712-201
Fax
0531 1201-333

Adresse
Burgplatz 2+2a
38100 Braunschweig
Adresse
Friedensstraße 6
21335 Lüneburg

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04941 1797-0
Fax
04941 1797-40

Adresse
Straße des Handwerks 2
26603 Aurich (Ostfriesland)

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0511 34859-32

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Berliner Allee 17
30175 Hannover

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Braunschweiger Straße 53
31134 Hildesheim

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0441 232-0
Fax
0441 232-218

Adresse
Theaterwall 32
26122 Oldenburg (Oldenburg)

Häufig gestellte Fragen

Die Ausstellung des Prüfungszeugnisses ist gebührenfrei. Für die englischsprachige und französischsprachige Übersetzung werden ggf. Gebühren erhoben.


Wenden Sie sich an die zuständige Handwerkskammer (HWK).


Wenden Sie sich an die zuständige Handwerkskammer (HWK).