Dienstleistung
Handwerksmeisterprüfung: Befreiung von Prüfungsteilen oder -leistungen
Bei einer Meisterprüfung im Handwerk sind Sie von der Ablegung einzelner Prüfungsteile der Meisterprüfung befreit, wenn Sie eine dem jeweiligen Teil der Meisterprüfung vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss erfolgreich abgelegt haben.
Sie sind von der Ablegung der Teile III und IV befreit, wenn Sie die Meisterprüfung in einem anderen zulassungspflichtigen oder zulassungsfreien Handwerk oder in einem handwerksähnlichen Gewerbe bestanden haben.
Haben Sie andere deutsche staatliche oder staatlich anerkannte Prüfungen mit Erfolg abgelegt, werden Sie auf Antrag von einzelnen Teilen der Meisterprüfung befreit, wenn bei diesen Prüfungen mindestens die gleichen Anforderungen gestellt werden wie in der Meisterprüfung. Der Abschlussprüfung an einer deutschen Hochschule gleichgestellt sind ausländische Diplome nach § 7 Abs. 2 Satz 4 Handwerksordnung (HwO) . Über Befreiungen auf Grund anderer ausländischer Bildungsabschlüsse entscheidet der Meisterprüfungsausschuss auf Antrag.
Sie werden auf Antrag von der Ablegung der Prüfung in gleichartigen Prüfungsbereichen, Prüfungsfächern oder Handlungsfeldern befreit, wenn Sie die Meisterprüfung in einem anderen zulassungspflichtigen oder zulassungsfreien Handwerk oder handwerksähnlichen Gewerbe bestanden haben oder eine andere vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss erfolgreich abgelegt haben.
Die Befreiung von Prüfungsteilen oder -leistungen wird auf dem Prüfungszeugnis vermerkt.
Einrichtung
Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade
0531 1201-0
04131 712-0
04131 712-201
0531 1201-333
Burgplatz 2+2a
38100 Braunschweig
Friedensstraße 6
21335 Lüneburg
Einrichtung
Handwerkskammer für Ostfriesland
04941 1797-0
04941 1797-40
Straße des Handwerks 2
26603 Aurich (Ostfriesland)
Einrichtung
Handwerkskammer Hannover
0511 34859-0
0511 34859-32
Berliner Allee 17
30175 Hannover
Einrichtung
Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen
05121 162-0
05121 33836
Braunschweiger Straße 53
31134 Hildesheim
Einrichtung
Handwerkskammer Oldenburg
0441 232-0
0441 232-218
Theaterwall 32
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an die zuständige Handwerkskammer oder den Prüfungsausschuss.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Welche Fristen muss ich beachten?
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an die zuständige Handwerkskammer oder den Prüfungsausschuss.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben