Dienstleistung
Erlaubnisänderung für das Direkteinleiten von vorgereinigtem Abwasser aus Kleinkläranlagen in Gewässer beantragen
Wenn Sie vorgereinigtes Abwasser aus einer Kleinkläranlage in ein Gewässer einleiten wollen, benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis.
Möchten Sie ein Vorhaben, für das Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis besitzen, ändern, so müssen Sie bei der zuständigen Behörde eine Erlaubnisänderung beantragen.
Eine Kleinkläranlage ist eine Abwasserbehandlungsanlage, aus der weniger als acht Kubikmeter je Tag Schmutzwasser aus Haushaltungen und ähnliches Schmutzwasser eingeleitet wird.
Das Abwasser aus der Kleinkläranlage kann versickert oder in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet werden.
Oberirdische Gewässer sind Flüsse, Seen, Kanäle, Bäche, Gräben und Teiche.
Die Erlaubnis legt Art und Maß der Nutzung fest. Sie ist unter Umständen mit Auflagen und Nebenbestimmungen verknüpft. Im Gegensatz zur Bewilligung kann eine Erlaubnis von den Behörden widerrufen werden.
Einrichtung
Amt für Bodenschutz und Abfallwirtschaft
04431 85-0
04431 85-200
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Einrichtung
Amt für Umwelt und Klimaschutz
Ammerlandallee 12
26655 Westerstede
Einrichtung
Fachdienst Wasserwirtschaft/Untere Wasserbehörde
04462 86-01
04462 86-1125
Schloßstraße 9
26409 Wittmund
04941 16-6600
04941 16-6699
Gewerbestraße 61
26624 Südbrookmerland
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
Montag 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Dienstag 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Mittwoch 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Donnerstag 08:00-12:00 Uhr, 14:30-17:00 Uhr
Freitag 08:00-12:00 Uhr
Einrichtung
Landkreis Cloppenburg - Umweltamt
04471 15-0
04471 85697
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
Einrichtung
Landkreis Vechta - Amt für Umwelt und Tiefbau
04441 898-0
04441 898-1041
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach 1353
49375 Vechta
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist. Beantragen Sie die Erlaubnisänderung frühzeitig vor der geplanten Änderung der Direkteinleitung.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Vollständigkeit und Umfang der Antragsunterlagen.
Welche Gebühren fallen an?
variabel
Ansprechpunkt
Untere Wasserbehörde
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
- Sie besitzen eine wasserrechtliche Erlaubnis, die Sie ändern möchten.
- Sie halten die in der Abwasserverordnung genannten Anforderungen ein.
- Die Einleitung ist mit den Anforderungen an die Gewässereigenschaften und sonstigen rechtlichen Anforderungen vereinbar.
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Dokumente zur Kleinkläranlage, sofern vorhanden
- Leistungserklärung, bauaufsichtliche Zulassung
- Zeichnungen, Bemessungsunterlagen
- Dichtigkeitsnachweis
- Wartungsprotokolle
-
bei Versickerung
- Versickerungsnachweis
- hydrogeologisches Gutachten
- Darstellung, Bemessungsunterlagen der Versickerungsanlage
-
bei Einleitung in ein oberirdisches Gewässer
- hydrologisches Gutachten
- Stellungnahme und Einverständnis der Gewässereigentümerin oder des Gewässereigentümers oder -unterhaltungspflichtigen Person
- Lageplan, Flurkartenauszug
- Bauwerkszeichnungen
- Zustimmung betroffener Grundstückseigentümer
- gegebenenfalls landschaftspflegerischer Begleitplan
- gegebenenfalls Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie
Verfahrensablauf
Eine Änderung der Erlaubnis zum Einleiten von vorgereinigtem Abwasser aus einer Kleinkläranlage in ein Gewässer können Sie bei Ihrer zuständigen Wasserbehörde beantragen.
Allgemein ergibt sich folgender Verfahrensablauf:
- Sie senden Ihren Antrag auf eine Erlaubnisänderung mit den erforderlichen Unterlagen an die zuständige Wasserbehörde.
-
Diese
- prüft die Vollständigkeit Ihrer Antragsunterlagen und kontaktiert Sie bei fehlenden Angaben oder Unterlagen,
- prüft Ihren Antrag aus wasserwirtschaftlicher und wasserrechtlicher Sicht und beteiligt gegebenenfalls weitere Stellen.
-
Sie erhalten
- einen Änderungsbescheid für die Erlaubnis oder
- einen Ablehnungsbescheid für die Änderung
- Sie erhalten außerdem einen Gebührenbescheid.
Sie zahlen die Gebühr.
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Schlagwörter
Erlaubnis, Graben, oberirdisches Gewässer, Wasserhaushalt, Gewässer, Wasserrechtliche Erlaubnis, Abwasser, Kläranlage, Schmutzwasser, Kommunales Abwasser, Häusliches Abwasser, Dezentrale Anlagen, Direkteinleitung, Änderungserlaubnis, See, Wasserhaushaltsgesetz, WHG, Wasserrechtliche Bewilligung, Gestattung, Teich, Fluss, Versickerungsnachweis, Abwasserverordnung, Versickerungsanlage, Kanal, Vorreinigung, Versickern, Kleinkläranlange
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist. Beantragen Sie die Erlaubnisänderung frühzeitig vor der geplanten Änderung der Direkteinleitung.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Vollständigkeit und Umfang der Antragsunterlagen.
Welche Gebühren fallen an?
variabel
Ansprechpunkt
Untere Wasserbehörde
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
- Sie besitzen eine wasserrechtliche Erlaubnis, die Sie ändern möchten.
- Sie halten die in der Abwasserverordnung genannten Anforderungen ein.
- Die Einleitung ist mit den Anforderungen an die Gewässereigenschaften und sonstigen rechtlichen Anforderungen vereinbar.
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Dokumente zur Kleinkläranlage, sofern vorhanden
- Leistungserklärung, bauaufsichtliche Zulassung
- Zeichnungen, Bemessungsunterlagen
- Dichtigkeitsnachweis
- Wartungsprotokolle
-
bei Versickerung
- Versickerungsnachweis
- hydrogeologisches Gutachten
- Darstellung, Bemessungsunterlagen der Versickerungsanlage
-
bei Einleitung in ein oberirdisches Gewässer
- hydrologisches Gutachten
- Stellungnahme und Einverständnis der Gewässereigentümerin oder des Gewässereigentümers oder -unterhaltungspflichtigen Person
- Lageplan, Flurkartenauszug
- Bauwerkszeichnungen
- Zustimmung betroffener Grundstückseigentümer
- gegebenenfalls landschaftspflegerischer Begleitplan
- gegebenenfalls Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie
Verfahrensablauf
Eine Änderung der Erlaubnis zum Einleiten von vorgereinigtem Abwasser aus einer Kleinkläranlage in ein Gewässer können Sie bei Ihrer zuständigen Wasserbehörde beantragen.
Allgemein ergibt sich folgender Verfahrensablauf:
- Sie senden Ihren Antrag auf eine Erlaubnisänderung mit den erforderlichen Unterlagen an die zuständige Wasserbehörde.
-
Diese
- prüft die Vollständigkeit Ihrer Antragsunterlagen und kontaktiert Sie bei fehlenden Angaben oder Unterlagen,
- prüft Ihren Antrag aus wasserwirtschaftlicher und wasserrechtlicher Sicht und beteiligt gegebenenfalls weitere Stellen.
-
Sie erhalten
- einen Änderungsbescheid für die Erlaubnis oder
- einen Ablehnungsbescheid für die Änderung
- Sie erhalten außerdem einen Gebührenbescheid.
Sie zahlen die Gebühr.
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht