Die Grundwasserentnahme für den Haushalt, den landwirtschaftlichen Hofbetrieb, das Tränken von Vieh oder in geringen Mengen zu einem vorübergehenden Zweck erfordert keine wasserrechtliche Erlaubnis. Sie muss lediglich rechtzeitig vor Beginn der Behörde angezeigt werden.


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Hinweis:
Und nach Vereinbarung.


Häufig gestellte Fragen

Wenn die Behörde Ihr Vorhaben nicht innerhalb einer bestimmten Frist untersagt oder Anordnungen trifft, können Sie es in der angezeigten Weise durchführen.


Die Bearbeitungsdauer hängt insbesondere von Qualität und Umfang Ihres Antrags und der Unterlagen ab.


Untere Wasserbehörde, in Niedersachsen: Landkreise, kreisfreie Städte, große selbstständige Städte, Region Hannover 


  • Das Grundwasser und die öffentliche Wasserversorgung werden durch Ihre Nutzung nicht gefährdet.
  • Es handelt sich um das Entnehmen von Grundwasser für den Haushalt, den landwirtschaftlichen Hofbetrieb, das Tränken von Vieh außerhalb des Hofbetriebs oder in geringen Mengen zu einem vorübergehenden Zweck.
  • die Benutzung der Einrichtungen zur Wasserversorgung ist für den Haushalt oder den landwirtschaftlichen Betrieb nicht durch Satzung des Trägers der Wasserversorgung vorgeschrieben
  • ein Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung ist nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht möglich