Dienstleistung
Tierseuchenerreger: beantragen - Laborerlaubnis
Wer mit Tierseuchenerregern arbeiten, insbesondere Versuche, Untersuchungen zur Feststellung übertragbarer Tierkrankheiten oder Fortzüchtung vornehmen und/oder Tierseuchenerreger erwerben oder abgeben will, bedarf der Erlaubnis durch die zuständige Stelle.
Stau 75
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Postfach 39 49
26029 Oldenburg (Oldenburg)
0441 570 26-179
0441 570 26-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren betragen je nach Aufwand 40,00 bis 225,00 Euro. Hinzu kommen Auslagen wie Reisekosten.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
Neben dem schriftlichen Antrag sind
- Raumpläne,
- Befähigungsnachweise der Mitarbeiter,
- die Namen des Leiters sowie dessen Vertreters sowie
- eine Auflistung der einzelnen Erreger, mit denen gearbeitet werden soll,
einzureichen. Desweiteren wird Vorort die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen überprüft.
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
Die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen wird vor Ort überprüft.
Änderungen in der Leitung oder räumliche Veränderungen, die nach Erteilung der Erlaubnis erfolgen, sind unverzüglich anzuzeigen.
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren betragen je nach Aufwand 40,00 bis 225,00 Euro. Hinzu kommen Auslagen wie Reisekosten.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
Neben dem schriftlichen Antrag sind
- Raumpläne,
- Befähigungsnachweise der Mitarbeiter,
- die Namen des Leiters sowie dessen Vertreters sowie
- eine Auflistung der einzelnen Erreger, mit denen gearbeitet werden soll,
einzureichen. Desweiteren wird Vorort die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen überprüft.
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
Die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen wird vor Ort überprüft.
Änderungen in der Leitung oder räumliche Veränderungen, die nach Erteilung der Erlaubnis erfolgen, sind unverzüglich anzuzeigen.
Rechtsbehelf
nicht angegeben