Bei folgenden Anliegen aus dem Bereich Hufbeschlagswesen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle:

  • Prüfung von Hufbeschlagschmieden,
  • Zeugniserteilung,
  • Ausstellung von Anerkennungsurkunden,
  • Ausnahmegenehmigungen zur Zulassung zur Prüfung für Personen ohne Standardzulassungsvoraussetzungen,
  • Anerkennung von Hufbeschlagschulen,
  • Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach § 1 Hufbeschlaggesetz bei Personen, die ohne Anerkennung als Hufschmied arbeiten.

Adresse
Stau 75
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Postfach
Postfach 39 49
26029 Oldenburg (Oldenburg)

Fax
0441 570 26-179
Telefon
0441 570 26-0

Häufig gestellte Fragen

Die Gebührensätze richten sich nach den Vorgaben der Gebührenordnung für die Veterinärverwaltung (Abschnitt X) in der jeweils gültigen Fassung.


Es müssen keine Fristen zu beachtet werden.


Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).


Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.