Dienstleistung
Schwerbehindertenausweis Änderung
Bei wesentlichen Änderungen der gesundheitlichen Verhältnisse der antragstellenden behinderten Person, kommt es zur Neufeststellung der Behinderung durch die zuständige Stelle. Gleichzeitig muss der Schwerbehindertenausweis neu beantragt werden und wird als Identifikationskarte im Scheckkartenformat ausgestellt.
05121 304-0
05121 304-611
Postfach 10 08 44
31108 Hildesheim
Domhof 1
31134 Hildesheim
Grundsätzlich:
Montag bis Freitag 9:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung
0531 7019-0
0531 7019-199
Schillstraße 1
38102 Braunschweig
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Hinweis: nach vorheriger telefonischer Vereinbarung ist eine Terminvereinbarung außerhalb dieser Zeiten möglich.
0511 89701-0
0511 89701-166
Schiffgraben 30-32
30175 Hannover
Allgemein:
Montag bis Freitag von 09:00 - 12:00 Uhr
sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.
Sprechzeiten der Beratungsstelle für Schwerbehindertenangelegenheiten:
Montag bis Donnerstag von 09:00 - 13:00 Uhr
sowie freitags und vor den Feiertagen von 09:00 - 12:00 Uhr.
Sprechzeiten der orthopädischen Versorgungsstelle:
Montag bis Freitag von 09:00 - 12:00 Uhr
sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.
04131 15-0
04131 15-3295
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
- Telefonische Erreichbarkeiten: Mo bis Fr 10:00 – 11:00 Uhr, Di und Do 14:00 – 15:00 (außer an Tagen vor niedersächsischen Feiertagen)
- Besuchstermine sind zwingend zu vereinbaren.
0441 2229-0
0441 2229-3270
Moslestraße 3
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Hinweis: nach vorheriger telefonischer Vereinbarung ist eine Terminvereinbarung außerhalb dieser Zeiten möglich
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. seinen Außenstellen.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
- aktuelles Lichtbild
- Dokumente und ärztliche Unterlagen, die den Grad der Behinderung dokumentieren
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. seinen Außenstellen.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
- aktuelles Lichtbild
- Dokumente und ärztliche Unterlagen, die den Grad der Behinderung dokumentieren
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben