Dienstleistung
Betriebliche Abfallentsorgung
Mit der novellierten Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) hat die stoffliche Verwertung einen erheblichen Vorrang gegenüber der energetischen Verwertung. Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen sowie von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen sind somit verpflichtet, die Abfälle getrennt zu sammeln (Getrenntsammlungspflicht), damit die einzelnen Abfallfraktionen separat verwertet und qualitativ hochwertig recycelt werden können.
Gefährliche Abfälle müssen immer getrennt von anderen Abfällen gehalten und gesondert entsorgt werden.
Im Rahmen der Überwachungspflicht gem. § 47 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist der Landkreis Cloppenburg als untere Abfallbehörde dazu angehalten, in regelmäßigen Abständen und in angemessenem Umfang Erzeuger gefährlicher Abfälle, Anlagen und Unternehmen, die Abfälle entsorgen sowie Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen zu überprüfen.
            
                Einrichtung
                                            
                            
                    Landkreis Cloppenburg - Umweltamt
                
                    
                    Postfach 1480
49644 Cloppenburg
 Sprechzeiten:
 
   Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
 
   und nach Vereinbarung
 
  KFZ-Zulassung Cloppenburg
 
   Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
 
   Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
 
  KFZ-Zulassung Friesoythe
 
   Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
 
   Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
 
  KFZ-Zulassung Löningen
 
   Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
 
   Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
 
   
04471 85697
04471 15-0