Dienstleistung
Erteilung einer deichbehördlichen Ausnahmegenehmigung / Erlaubnis
Grundsätzlich ist jede Nutzung des Deiches, außer zum Zwecke der Deicherhaltung durch ihren Träger, verboten. Auch für das Deichvorland und landseitig im Bereich der 50 Meter Deichschutzzone gibt es Schutzbestimmungen und Nutzungseinschränkungen. Es ist deshalb bei jeder Maßnahmen im Bereich des Deiches zu prüfen, ob eine Ausnahmegenehmigung nach dem Nds. Deichgesetz erforderlich ist.
            
                Einrichtung
                                            
                            
                    Landkreis Cloppenburg - Umweltamt
                
                    
                    Postfach 1480
49644 Cloppenburg
 Sprechzeiten:
 
   Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
 
   und nach Vereinbarung
 
  KFZ-Zulassung Cloppenburg
 
   Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
 
   Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
 
  KFZ-Zulassung Friesoythe
 
   Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
 
   Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
 
  KFZ-Zulassung Löningen
 
   Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
 
   Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
 
   
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