Deichbehördliche Genehmigung


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Ansprechpartner


Herr Norrenbrock

Grundsätzlich ist jede Nutzung des Deiches, außer zum Zwecke der Deicherhaltung durch ihren Träger, verboten. Auch für das Deichvorland und landseitig im Bereich der 50 Meter Deichschutzzone gibt es Schutzbestimmungen und Nutzungseinschränkungen. Es ist deshalb bei jeder Maßnahmen im Bereich des Deiches zu prüfen, ob eine Ausnahmegenehmigung nach dem Nds. Deichgesetz erforderlich ist.

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Fax
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Häufig gestellte Fragen